UEFA fordert Aussetzung der Nachtflugbeschränkung / Finger weg vom Nachtflugverbot!
Während die Vorbereitungen für die Fußball-Europameisterschaft 2024 auf Hochtouren laufen, steigt die Sorge der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung vor einer möglichen Aufweichung oder sogar Aussetzung der Nachtflugbeschränkung in Hamburg. Im Rahmen der Bewerbung um die UEFA EM 2024, mit Spielen auch in Hamburg, hat sich der Senat dem Diktat der UEFA unterworfen und schriftlich versichert, jeweils einen Tag vor und nach den angesetzten Spieltagen auf die reguläre Nachtflugbeschränkung für die Zeit nach 23 Uhr zu verzichten. Die aktuelle Antwort des Senats auf eine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft, lässt die vom Nachtfluglärm betroffene Bevölkerung jedenfalls nicht ruhig schlafen. Der Senat lässt sich offenkundig alle Optionen offen und zeigt kein besonderes Interesse die Menschen vom Druck der bevorstehenden Sportveranstaltung auf die Nachtruhe zu entlasten.
Nach der coronabedingten Pause im Luftverkehr steigen die Belastungen durch den Flugverkehr auch in der regulären Nachtzeit wieder deutlich. Die beiden Jahre 2022 und 2023 stechen da-bei mit 873 bzw. 809 Flugbewegungen innerhalb der Nachtflugbeschränkung von 23 bis 24 Uhrbesonders hervor. Im Vor-Coronajahr 2019 lag die Zahl noch bei 678 Flugbewegungen. Beide Jahre wiegen in ihrer Belastung besonders schwer, weil ihre Entwicklung weit überproportional zur Entwicklung der Gesamtzahl der Flugbewegungen (ca. 70 Prozent von 2019) steht.
„Zur Diskussion um die wirkungslose Verspätungsregel gesellt sich nun auch noch die Sorge der durch Nachtfluglärm hochbetroffenen Bevölkerung mit ihren Belastungen als Spielball eines Fußball-Großereignisses unberücksichtigt zu bleiben“, kritisiert Martin Mosel, Vorsitzender des BIG Dachverbands der Bürgerinitiativen und Vereine für Fluglärm-, Klima- und Umweltschutz e.V. (BIG-Fluglärm Hamburg), die diskutierte Lockerung der Nachtflugregelung.
Mosel unterstützt klar die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte in ihrer konsequenten Haltung, Flüge von an- und abreisenden Fußballfans vom Ausnahmetatbestand des „öffentlichen Interesses“ auszuschließen. Auch Flüge von Mannschaften sowie Funktionären und Schiedsrichter nach 23 Uhr sollen streng geprüft werden.
„Das Chaos um das Europa-League-Finale 2010 ist uns noch gut erinnerlich. Das darf es nie wieder geben! Die gesetzlich geregelte Unabhängigkeit der Fluglärmschutzbeauftragten darf nicht dem Interesse des Senats für ‚Brot und Spiele‘ untergeordnet werden“, betont Mosel.
„Nächtlicher Fluglärm ist besonders gesundheitsschädlich. Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürger unterliegen mit dem Nachtflugbetrieb bereits jetzt einem starkem Druck und dürfen nicht gegen ein kurzfristiges Fußballspektakel weggewogen werden“, unterstreicht Mosel die Forderung nach einem strikten Erhalt der Nachtflugbeschränkung in Hamburg.
Der Ball rollt durch das Land und versetzt Teile der Bevölkerung in Fußballfieber, während der andere Teil der Bevölkerung mit Sorge auf eine ungestörte Nachtruhe schaut.
„Wir blicken mit angestrengter Spannung auf die kommenden Entscheidungen und behalten uns auch die eingehende Überprüfung dieser vor“, so Mosel.
Pressemitteilung der BIG-Fluglärm Hamburg e.V. vom 27.02.2024